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  • 27.11.2025 Bis zum 25. September ist Platz 4 wegen Astschäden gesperrt!
  • 27.11.2025 Bis zum 25. September ist Platz 4 wegen Astschäden gesperrt!
  • 02.11.2025 Der kleine Kevin möchte bitte aus dem Bällebad abgeholt werden
  • 26.10.2025 WHAM!

Komm in Deinen neuen Tennisverein!

Werde Mitglied im TL77

Komm in Deinen neuen Tennisverein!

Du spielst schon Tennis und suchst nach einer geselligen und gleichzeitig leistungsstarken Mannschaft? Oder bist Du Anfänger und willst erstmal Tennis kennen lernen und die Basics lernen? Beim TL77 findest Du das Tennis, das zu Dir passt. Unsere erfahrenen Trainer helfen Dir dabei den nächsten Schritt zu machen und zeigen Dir wie viel Spaß Tennis machen kann.

100% Tennis - Volle Flexibilität

1. Mitglied (aktiv)

BEDINGUNGEN
Für alle ab 18 Jahre.

WETTBEWERBE
Teilnahme an allen Wettberwerben
und Verbandsspielen möglich

Der Bonus für den Partner.

2. Mitglied (aktiv)

BEDINGUNGEN
Vorhandene Mitgliedschaft eines Ehe- oder Lebenspartners.

WETTBEWERBE
Teilnahme an allen Wettbewerben
und Verbandsspielen möglich

Für alle, die wissen, wann sie spielen wollen

Vormittags-Mitglied

BEDINGUNGEN
Nutzung der Plätze jeweils nur bis 15 Uhr. Teilnahme an Veranstaltungen möglich

WETTBEWERBE
Teilnahme an Verbandsspielen ist nicht möglich.

Für alle, die nicht genug Tennis bekommen können

Zweit-Mitgliedschaft

BEDINGUNGEN
Mitgliedschaft in einem anderen Tennisverein
und Mitglied einer Mannschaft im TL77
mit Teilnahme an Verbandsspielen.

WETTBEWERBE
An den Verbandsspielen muss teilgenommen werden.

Für alle, die noch lernen.

Studenten & Azubis

Bedingungen
Nachweis über Ausbildung bzw. Studium.
Weitere Rabatte für Geschwister.

WETTBEWERBE
Teilnahme an allen Wettbewerben und Verbandsspielen möglich

Das Beste für den Nachwuchs.

Kinder

Bedingungen
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Weitere Rabatte für Geschwister.

WETTBEWERBE
Teilnahme an allen Wettbewerben und Verbandsspielen möglich

Häufig gestellte Fragen

jeder, der Lust hat auf Tennis!

Schnuppertennis wird jeder Person gewährt, die drei zusammenhängende Monate (also z. B. vom 16. April bis zum 15. Juli) auf unserer Anlage am allgemeinen Clubleben teilnehmen möchte. Schnuppertennis beeinhaltet auch die Teilnahme an Clubmeisterschaften und anderen Turnieren, nicht jedoch die Teilnahme an Verbandsspielen. Das Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen ist ausgeschlossen, Arbeitsstunden müssen nicht geleistet werden. Die Möglichkeit zum Schnuppertennis kann einer bestimmten Person leider nur ein einziges Mal gewährt werden! Die Platzbelegung muss unbedingt nach der ausgehängten Spielordnung erfolgen – dort ist unter anderem auch die Gastspielerfrage geregelt. Schnuppertennis kostet EUR 77,– und ist innerhalb der ersten 2 Wochen zu bezahlen. Bei nachfolgendem Eintritt in der laufenden Saison (Stichtag ist der 31. Dezember) wird diese Gebühr mit dem Jahresbeitrag verrechnet.

Gastspieler können montags bis freitags jeweils bis 15:00 Uhr in Verbindung mit einem Clubmitglied die Plätze benutzen. Außerhalb dieser Zeiten sind Gastspiele möglich, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand. Die Anzahl der Gastspiele je Gast ist auf 7 pro Jahr begrenzt. Die Gastspielgebühr beträgt 10,00 EUR für erwachsene bzw. 5,00 EUR für jugendliche (bis 18 Jahre) Gastspieler für 1 Stunde Einzel oder 2 Stunden Doppel. Diese Gebühr ist vor Spielbeginn zu zahlen.

Ja, der Verein besitzt eine Traglufthalle, die auf den Plätzen 1 und 2 errichtet wird. Die Hallensaison dauert stets etwa 26 Wochen von Anfang Oktober bis Ende März. Die Preise für die Platzmiete (Abo, 10er-Karte, Einzelstunde) sind durchweg günstiger als in kommerziellen Hallen. Sie werden jedes Jahr vom Vorstand neu festgesetzt.

Zur Zeit wird keine Aufnahmegebühr verlangt.

Grundsätzlich Ja, aber es gibt Ausnahmen. Der Geldwert jeder Arbeitsstunde beträgt 25 Euro. Arbeitsstunden könnten z. B. im Rahmen des Hallenaufbaus und Hallenabbaus, im Rahmen abgestimmter sportlicher Aktivitäten und durch Betreuung einer Jugendmannschaft geleistet werden.

Ehrenmitglieder sowie passive und auswärtige Mitglieder - Vorstandsmitglieder - Jugendliche Mitglieder unter 16 Jahren

Ja, Arbeitsstunden können zwischen Eheleuten und Lebenspartnern, zwischen Eltern und Kindern und unter Geschwisterkindern übertragen werden.