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Die Beitragsordnung des TL 77

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung des TL 77

§ 1 Beiträge und Betragsklassen

  1. Ordentliche Mitglieder
     

    • 1. Mitglied (aktiv) 400,00 €
    • 2. Mitglied (aktiv) 300,00 € (Ehepartner / Lebenspartner)
    • Vormittagsmitglied* 240,00 €
    • Zweit-Mitgliedschaft** 100,00 €
    • Studenten & Azubis 180,00 €
    • Kinder 140,00 €


    *Ein Vormittagsmitglied darf nur bis jeweils 15.00 Uhr die Tennisplätze nutzen. Die Teilnahme an clubinternen Veranstaltungen ist möglich, die Teilnahme an Verbandsspielen ist ausgeschlossen.

    **Ein Mitglied eines anderen Tennis-Vereins, dort Voll-Mitglied seit mindestens 2 Jahren, kann in unserem Verein die Zweit-Mitgliedschaft unter der Bedingung erwerben, dass er einer Mannschaft zugehörig ist und sich zur Teilnahme an den Verbandsspielen verpflichtet. Zu Beginn eines jeden Beitragsjahres muss die Voll-Mitgliedschaft in einem anderen Verein bis zum 31.03. durch eine bezahlte Rechnung nachgewiesen werden. Andernfalls erlischt die Mitgliedschaft im TL 77. Ab dem 01.01.2016 gilt eine Zweit-Mitgliedschaft nur noch in Ausnahmefällen, die vom Sportwart einzeln begründet werden muss. Die Entscheidung über eine Neuaufnahme trifft der Gesamtvorstand. Zweit-Mitgliedschaften aus den Vorjahren entfallen.

    • Studenten / Auszubildende
(bis 27 Jahre, auf Nachweis)
    • 1. Kind 180,00 €
    • 2. Kind 150,00 €
    • 3. Kind 130,00 €
       
  2. Außerordentliche Mitglieder

    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
     
    • 1. Kind 140,00 €
    • 2. Kind 120,00 €
    • 3. Kind 100,00 €
       
  3. Passive Mitglieder

    100,00 €
     
  4. Ehrenmitglieder

    0,00 €
     
  5. Familienmitgliedschaft (in €)


Berlin, 29. März 2009

Der Ball ist dein Freund, die Linie dein Feind!