Lorem Ipsum des TL 77
Beitragsordnung
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§ 1 Beiträge und Betragsklassen
Ordentliche Mitglieder
- 1. Mitglied (aktiv) 380,00 €
- 2. Mitglied (aktiv) 280,00 € (Ehepartner / Lebenspartner)
- Vormittagsmitglied* 200,00 €
- Zweit-Mitgliedschaft** 100,00 €
*Ein Vormittagsmitglied darf nur bis jeweils 15.00 Uhr die Tennisplätze nutzen. Die Teilnahme an clubinternen Veranstaltungen ist möglich, die Teilnahme an Verbandsspielen ist ausgeschlossen.
**Ein Mitglied eines anderen Tennis-Vereins, dort Voll-Mitglied seit mindestens 2 Jahren, kann in unserem Verein die Zweit-Mitgliedschaft unter der Bedingung erwerben, dass er einer Mannschaft zugehörig ist und sich zur Teilnahme an den Verbandsspielen verpflichtet. Zu Beginn eines jeden Beitragsjahres muss die Voll-Mitgliedschaft in einem anderen Verein bis zum 31.03. durch eine bezahlte Rechnung nachgewiesen werden. Andernfalls erlischt die Mitgliedschaft im TL 77. Ab dem 01.01.2016 gilt eine Zweit-Mitgliedschaft nur noch in Ausnahmefällen, die vom Sportwart einzeln begründet werden muss. Die Entscheidung über eine Neuaufnahme trifft der Gesamtvorstand. Zweit-Mitgliedschaften aus den Vorjahren entfallen.- Studenten / Auszubildende (bis 27 Jahre, auf Nachweis)
- 1. Kind 180,00 €
- 2. Kind 150,00 €
- 3. Kind 130,00 €
- Außerordentliche Mitglieder
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- 1. Kind 140,00 €
- 2. Kind 120,00 €
- 3. Kind 100,00 €
- Passive Mitglieder
100,00 €
- Ehrenmitglieder
0,00 €
- Familienmitgliedschaft (in €)
Berlin, 29. März 2009